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LG Bonn, 22.09.2021 - 1 O 80/21 |
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- BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72
Beweisbedürftigkeit von Tatsachen
Auszug aus LG Bonn, 22.09.2021 - 1 O 80/21
Im Übrigen erfüllt die Klägerin auch die vom BGH geforderte Voraussetzung, dass selbst wenn die anspruchsbegründenden Tatsachen unstreitig sind, mindestens eine Urkunde vorgelegt werden muss (BGH, Urteil vom 24.4. 1974 - VIII ZR 211/72, NJW 1974, 1199), indem die Klägerin u.a. den Vertrag über die Lieferung von Schutzausrüstung (Anlage K4) und das Bestätigungsschreiben über den Zuschlag (Anlage K5) als Urkunde vorgelegt hat.